Gewässerrenaturierung

Die Unterhaltung der Fließgewässer 2. Ordnung in den Gemeindegebieten obliegt der Kommune selbst. Als Pflichtaufgabe nach nationalem Recht § 39 WHG sind unter anderem die Sicherung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses, die Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Gewässers insbesondere als Lebensraum von wildlebenden Tieren und Pflanzen deklariert.

Die Schaffung von natürlichen Retentionsflächen an Gewässern verringert das Risiko starker Überschwemmungen

Darüber hinaus besteht ein erhöhter Schutz und die Aufgabe zur Entwicklung der Gewässerrandstreifen (innerorts 5m und außerorts 10m) nach § 38 WHG und §24 SächsWG. Sie dienen der Erhaltung und Verbesserung der ökologischen Funktionen oberirdischer Gewässer, der Wasserspeicherung, der Sicherung des Wasserabflusses sowie der Verminderung von Stoffeinträgen aus diffusen Quellen und können in naturnahem Zustand – einen Hotspot der Biologischen Vielfalt – darstellen.

Auf europäischer Ebene ist seit Inkrafttreten der EG-WRRL (20.12.2000) auch die Entwicklung der Gewässer verstärkt in den Fokus gerückt. Spätestens bis zum Jahr 2027 sollen alle Gewässer einen guten ökologischen Zustand erreichen.

Die umfangreichen Anforderungen und Herausforderungen sind für kleinere Gemeinden häufig nur schwer zu bewältigen. Die personellen und/oder finanziellen Engpässe lassen eine vollumfängliche Zielerfüllung der gesetzlichen Vorgaben häufig kaum zu. Umso wichtiger ist es alternative Umsetzungsstrategien zu prüfen. Hier können übergeordnete Konzepte und naturnahe Bauweisen, wie z.B. Strahlursprung-Trittstein-Konzeptionen und der Einsatz von Ingenieurbiologie in Gewässerunterhaltung und -entwicklung, maßgeblich und kosteneffizient beitragen.

Neben den Fließgewässern bieten naturnahe Standgewässer ein großes Potential zur Förderung der heimischen Flora und unter anderem ein hohes Potential als Amphibien-, Insekten- (z.B. Libellen, Käfer) und Vogelhabitat. Die Reaktivierung von verlandeten und degradierten Gewässern kann einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität und Naherholung leisten.

Gern können wir Sie in Ihren Anliegen, sei es die Optimierung der Pflege der Gewässer oder Entwicklung zu einem guten ökologischen Zustand, beraten und darüber hinaus in der Akquise bestehender Förderungen unterstützen.

Kontakt:

Johannes Riedel
Projektmanager IBZ St. Marienthal
Tel.: +49 35823 77278
E-Mail: Riedel@ibz-marienthal.de