Kataster für Ausgleichsflächen

Bauvorhaben bringen oft Eingriffe in die Natur und Landschaft mit sich. Grundsätzlich sollen diese zwar vermieden bzw. minimiert werden, dies ist aber nicht in jedem Fall möglich. Solche, nicht vermeidbaren Eingriffe, werden durch Maßnahmen des Naturschutzes ausgeglichen. Die wichtigsten Regelungen dazu finden sich in den §§ 14 und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes und den §§ 1a und 35 des Baugesetzbuches. Näheres bestimmen die Naturschutzgesetze der Bundesländer.

Bis zur Renaturierung einer der größten Eingriffe in Natur und Landschaft: Braunkohleabbau

Können Eingriffsmaßnahmen nicht auf den gleichen Flächen kompensiert werden, wenden sich die Vorhabensträger/-innen oft an die Kommunen, um Ihnen Möglichkeiten anzubieten. Für die Kommunen selbst wird es allerdings immer schwerer entsprechende Flächen ausweisen zu können, auch bei eigenen Bauvorhaben.

Für die Versiegelung von Flächen und den Eingriff in die Natur ist ein wertmäßiger Ausgleich zu schaffen.

Modellhaft wird mit der Stadt Ostritz ein Kataster erstellt, bei dem infragekommende Flächen gesichtet und bewertet werden. Auf dieser Basis soll Kontakt zu Eigentümer/-innen hergestellt werden, um gemeinschaftliche Lösungen zu erörtern und eine eventuelle Umsetzung voran zu treiben. Diese Struktur des Vorgehens soll vor allem kleineren Kommunen als Leitfaden dienen, um schnell auf Anfragen für Bauvorhaben reagieren zu können und Maßnahmen als Ausgleich oder Ersatz aufzuzeigen. Die Kommunen können dabei entweder selbst als Beteiligte oder als Vermittler im Prozess agieren.

Möglichkeit für Entsiegelung und naturnahen Ausgleich: Alte Industriebrachen.